Grundlagen für den Umgang mit Sonderabfällen in Österreich.

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IRB: Z 1628

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Die Sonderabfallentsorgung war bis zur Erlassung des Sonderabfallgesetzes vom 2. März 1983 in Österreich nur ansatzweise und völlig unzureichend in den Abfallgesetzen der Länder geregelt. Zuvor waren durch Jahrzehnte hindurch viele Tonnen von Chemikalien mehr oder weniger unkontrolliert und ungeordnet in die Umwelt gelangt. Die für Sonderabfälle heute maßgebende österreichische Rechtslage wird analysiert und mit der diesbezüglichen Rechtslage in der Schweiz und in der Bundesrepublik Deutschland verglichen. Dabei wird die Problematik des Begriffes "Sonderabfall" und die Schwierigkeit der Abgrenzung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern aufgezeigt. (-y-)

Beschreibung

Schlagwörter

Sonderabfall, Begriffsbestimmung, Abfallbehandlung, Rechtsverordnung, Verfassungsrecht, Bundesrecht, Landesrecht, Abfallwirtschaft, Entwicklungstendenz, Abfallgesetz, Vermeidung, Wiederverwendung, Internationaler Vergleich, Recht, Abfallbeseitigung

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Review.Gesundheitswesen und Umweltschutz, Wien (1985), Nr.1/2, S.9-55, Abb.;Lit.

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Sonderabfall, Begriffsbestimmung, Abfallbehandlung, Rechtsverordnung, Verfassungsrecht, Bundesrecht, Landesrecht, Abfallwirtschaft, Entwicklungstendenz, Abfallgesetz, Vermeidung, Wiederverwendung, Internationaler Vergleich, Recht, Abfallbeseitigung

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