Beratung und Unterstützung nach § 18 Abs. 1 und 4 sowie nach § 52a SGB VIII; zur Zulässigkeit einer Bevollmächtigung des Jugendamts zwecks Unterstützung mit Außenwirkung; Alternativen zu diesem Vorgehen; Haftungsprobleme. § 18 Abs. 2, Abs. 4, § 52a SGB VIII, § 174 BGB. DIJuF-Rechtsgutachten 23.7.2015 - J 6.430 AN

Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht
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Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht

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DE

Erscheinungsort

Heidelberg

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1867-6723

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Zusammenfassung

Im Rahmen einer Weiterbildung wurde über Fälle berichtet, in denen Sachbearbeiter/innen aufgrund der Überschreitung ihres Kompetenzbereichs bei der Bearbeitung von Beratungs- und Unterstützungsfällen für die dadurch verursachten finanziellen Schäden privat haften mussten. Diese Gerichtsentscheidungen wurden wohl bislang nicht veröffentlicht, daher sind dein Jugendamt nähere Details nicht bekannt.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Das Jugendamt

Ausgabe

Nr. 9

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Seiten

S. 433-436

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