Energiestandorte und Raumordnungspläne. Die Überlegungen von einst sind um viele Varianten reicher geworden.

Steincke, Heinz
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1979

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IRB: Z 1038
Zs 2904-4
BBR: Z 195

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Die Novelle zum Bundesraumordnungsgesetz sieht die Verpflichtung der Länder vor, die Standorte von Kraftwerken aller Art frühzeitig in Raumordnungsplänen auszuweisen. Ziel ist die ausgewogene Energieverteilung, d.h. die gleichwertige Versorgung und die Herstellung gleichwertiger wirtschaftlicher Verhältnisse in allen Teilräumen. Kritik des Autors: Vernachlässigung von Kostenaspekten (Wasserfrage, Sicherheit); bürokratische Vorschriften lassen der privaten Initiative immer weniger Raum. Der Autor nennt die 4 wichtigsten energiewirtschaftlichen Ziele. bm

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Wirtschaft und Standort, Düsseldorf 10(1978)Nr.12, S.21-24, Abb.

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