Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (14. Ausschuss) 1. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 15/2250 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau), 2. zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 15/360 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuchs - § 246 -, 3. zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Christian Freiherr von Stetten, Marita Sehn, Manfred Grund und weiterer Abgeordneter Drucksache 15/513 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuchs (Kommunale Rechte bei Windkraftanlagen stärken) 4. zu dem Antrag der Abgeordneten Joachim Günther (Plauen), Eberhard Otto (Godern), Horst Friedrich (Bayreuth), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 15/2346 -, Weitgehende Planungserleichterungen bei Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien. Vom 28.4.2004

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Datum

2004

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Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Berlin

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ZLB: 4-Parl 12-Drs.15/2996

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

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Zusammenfassung

Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen legte Beschlussempfehlung und Bericht zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau) vor (BT Drucksache 15/2996 v. 28.04.2004). Anlass für das Gesetzgebungsverfahren ist die Umsetzung der Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme von 2001 (Plan-UP-Richtlinie) in das deutsche Recht des Städtebaus und der Raumordnung. Ziel der geplanten Novellierung des Baugesetzbuchs ist, die planungsrechtlichen Verfahrensschritte auf hohem Umweltschutzniveau zu vereinheitlichen und so eine dem Leitbild der nachhaltigen Stadtentwicklung entsprechende zügige und sichere Planung zu ermöglichen. Hierzu soll das europaweit einzuführende Instrument der Umweltprüfung künftig in allen Bauleitplanverfahren nutzbar gemacht werden, um unter anderem Transparenz sowie Rechts- und Investitionssicherheit zu fördern. Über die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben hinaus sollen weitere strukturelle Vereinfachungen des Planungsrechts vorgenommen werden, insbesondere durch die Umgestaltung der Vorschriften über die Grundstücksteilung und das Umlegungsverfahren. Daneben werden weitere aktuelle städtebauliche Fragen aufgegriffen, um das Städtebaurecht fortzuentwickeln. Hierzu zählen die Regelungen zum Stadtumbau, mit denen der zunehmenden Bedeutung von Stadtumbaumaßnahmen Rechnung getragen und auf Strukturveränderungen vor allem in Demographie und Wirtschaft reagiert werden soll sowie Ziele des Bund-Länder-Programms "Soziale Stadt". (Der Regierungs-Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Baugesetzbuchs (Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau) befindet im parlamentarischenVerfahren.) fu/difu

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Zeitschrift

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Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

109 S.

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Serie/Report Nr.

Deutscher Bundestag. Drucksache; 15/2996

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