Tram-Trains als Phänomen zwischen Allgemeinem Eisenbahn- und Personenbeförderungsrecht.
Heymann
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Heymann
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DE
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Köln
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0012-1363
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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121
BBR: Z 121
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RE
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Abstract
Im deutschen Recht wird seit langem zwischen Eisen- und Straßenbahnen unterschieden. Neuerdings gibt es jedoch sog. Mehrsystem- oder Zweistadtbahnen, die sowohl als Eisen- als auch Straßenbahn verkehren können. Soll für derartige Fahrzeuge eine neue Schienenstrecke eingerichtet werden, stellt sich in der Praxis die interessante Frage, ob dafür eine Planfeststellung nach § 18 AEG oder nach § 28 PBefG erforderlich ist. Sind eisenbahnrechtliche Betriebsanlagen vorhanden, die von derartigen Fahrzeugen als Straßenbahnen befahren werden sollen, ist zu klären, wie sich der Übergang zum Straßenbahnprojekt am besten bewältigen lässt.
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Deutsches Verwaltungsblatt
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Nr. 15
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S. 933-942