Die Spannungen zwischen den Gruppeninteressen und dem Interesse des Staates in der Mitbestimmung der Organe der Personalvertretung.

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SEBI: 75/1853

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Abstract

In der Frage der Mitbestimmung der Personalvertreter im öffentlichen Dienst entsteht ein Spannungsverhältnis zwischen dem Interesse der Bediensteten, die sie betreffenden Maßnahmen der Dienststelle zu beeinflussen, einerseits und der Verpflichtung des Staates auf das Gemeinwohl und der Wahrung der Unabhängigkeit der Staatsorgane andererseits.Die Forderung nach Verwirklichung des Mitbestimmungsrechts reicht zurück bis in die Zeit der Frankfurter Nationalversammlung.Das Bundespersonalvertretungsgesetz von 1974 hat den Interessengegensätzen nur teilweise Rechnung getragen.Verfassungsrechtlich und staatspolitisch ist die Einflußnahme der Personalvertreter auf den öffentlichen Dienst und die Einwirkungen der in den Dienststellen tätigen Gewerkschaften nicht unbedenklich.In die Erörterung verfassungsrechtlicher und staatspolitischer Grundfragen zur Frage der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst ist auch die rechtliche Einordnung des Personalvertretungsrechts eingeschlossen.

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Mitbestimmung, Öffentlicher Dienst, Personalvertretungsgesetz, Kommunalbediensteter, Verfassungsrecht, Verband, Recht, Verwaltung, Politik

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In: Göttingen, (1975) XXVII, 149 S., Lit.

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Mitbestimmung, Öffentlicher Dienst, Personalvertretungsgesetz, Kommunalbediensteter, Verfassungsrecht, Verband, Recht, Verwaltung, Politik

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