Mustervereinbarung - Modernisierung durch Mieter. Die Anwendung durch gemeinnützige Wohnungsunternehmen.

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IRB: Z 877

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Die Modernisierung durch den Mieter bringt eine Fülle von eigentums-. haftungs- und mietpreisrechtlichen Problemen. Für Mietermodernisierung im nicht preisgebundenen Wohnungsbau existiert seit März 1982 eine Mustervereinbarung. Ihre Anwendung auf den Wohnungsbestand gemeinnütziger Wohnungsunternehmen wirft allerdings preisrechtliche Fragen auf. Sie kann jedoch Anwendung finden, wenn in der Vereinbarung klargestellt ist, dass die Investition des Mieters als "bauliche Änderung" des Vermieters im Sinne von § 6 NMV 1970 gilt und eine Anwendung der Bestimmung über Mietvorauszahlungen bzw. Mietdarlehen möglich ist. Eine Klärung dieser Anwendungsmöglichkeiten ist demnächst zu erwarten. hb

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Wohnen/Wohnung, Modernisierung, Mietermodernisierung, Mustervereinbarung, Wohnung, Preisrecht, Mieterdarlehen, Mietvorauszahlung, Wohnungsunternehmen

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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 72(1982)Nr.8, S.347-350 Lit.

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Wohnen/Wohnung, Modernisierung, Mietermodernisierung, Mustervereinbarung, Wohnung, Preisrecht, Mieterdarlehen, Mietvorauszahlung, Wohnungsunternehmen

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