Verbesserung der innerstädtischen Wohnumwelt. Ziele und Aufgaben der Landschaftsplanung.

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IRB: Z 911
BBR: Z 250
SEBI: Zs 2772-4

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Zusammenfassung

Das Berliner Naturschutzgesetz sieht mit der Institutionalisierung der Landschaftsplanung vor, jegliches Planen und Bauen unter Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft, Erholung und Stadtökologie durchzuführen. Dadurch bestehen für Berliner Innenstadtbezirke, die einen erheblichen Mangel an Grün- und Erholungsflächen aufweisen, nun konkrete Möglichkeiten zur landschaftsbezogenen Wohnumfeldgestaltung und innerstädtischen Grünflächenplanung. Am Beispiel der Stadtbezirke Kreuzberg, Charlottenburg und Wedding wird exemplarisch aufgezeigt, welche Planungen bislang bestehen und wie die angestrebten Ziele realisiert werden. za

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Stadterneuerung, Wohnen, Landschaftsplanung, Wohnumfeldverbesserung, Stadtgrün, Planungsaufgabe, Freiraumverbesserung, Wettbewerbsaufgabe, Wettbewerbsbedingung, Grüngestaltung

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Gartenamt 29(1980)Nr.5, S.335-344, Abb., Tab., Lit.

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Stadterneuerung, Wohnen, Landschaftsplanung, Wohnumfeldverbesserung, Stadtgrün, Planungsaufgabe, Freiraumverbesserung, Wettbewerbsaufgabe, Wettbewerbsbedingung, Grüngestaltung

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