Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

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Frankfurt/Main

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ZLB: 92/4031

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DI
S

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Abstract

Die Unterbringung psychisch kranker Rechtsbrecher in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB dauert anerkanntermaßen regelmäßig zu lange. Diese Darstellung der Dauer der Unterbringung und ihrer Rechtfertigung befaßt sich auch mit dem Zweck der Maßregel und der Bedeutung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit für die Materie und schließt somit eine Lücke in der juristischen Literatur. Der Autor fordert die Einführung von Höchstfristen für die Dauer der Unterbringung, um dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung zu tragen. Er kritisiert auch, daß aufgrund der mangelhaften rechtlichen Grundlagen der Zwangsmaßnahmen die Verantwortung für die Unterbringung bei dem Arzt und nicht bei einer rechtlichen Instanz liegt. Die Untersuchung zeigt auch, daß schuldunfähige Täter in der Regel gar nicht in einem psychiatrischen Krankenhaus zwangsuntergebracht werden dürften, was in der Praxis jedoch oft geschieht. lil/difu

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IV, 206 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 1149