Öffentliche Erholungsfreiräume und Bürgerbeteiligung. Grundsätzliche Bedeutung und aktuelle Chancen.
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IRB: Z 911
BBR: Z 250
SEBI: Zs 2772-4
BBR: Z 250
SEBI: Zs 2772-4
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Zusammenfassung
Die Durchsetzung freiraumplanerischer Konzepte liegt im Interesse großer Bevölkerungsgruppen. Gartenbauamtsleiter meinen häufig das Allgemeinwohl zu kennen. Sie sehen die Artikulation von Interessen als Störung an. Mitarbeit der Bevölkerung ist aber zur Vermeidung von Planungs- und Durchführungsfehlern notwendig. Vorschläge zu nutzerorientiertem Vorgehen beziehen sich auf Wege zur Verteilung von Informationen und auf die räumliche und organisatorische Dezentralisierung. "Selbstbestimmte Gestaltung von Freiräumen führt zu höherem Gebrauchswert". Als Beispiele werden die Planung für den Burgess-Park in London und für den Görlitzer Bahnhof in Berlin beschrieben. cs
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Stadtplanung/Städtebau, Freiflächenplanung, Grünplanung, Bürgerbeteiligung, Erholungsfläche, Grünflächenamt
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Gartenamt 33(1984)Nr.6, S.400-409, Lit.
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Stadtplanung/Städtebau, Freiflächenplanung, Grünplanung, Bürgerbeteiligung, Erholungsfläche, Grünflächenamt