Wohnungsbauerleichterungsgesetz (WobauErlG), Auswirkungen im Außenbereich.

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IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4

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Das im Juni 1990 in Kraft getretene Wohnungsbauerleichterungsgesetz ändert mit seinem § 4 III die bisherige Vorschrift des § 35 IV BauGB hinsichtlich der Voraussetzungen, unter denen auf landwirtschaftlichen Hofstellen Wohnungen zugebaut werden können. Entscheidend ist, daß die bisherigen einschränkenden Voraussetzungen für die Errichtung einer zweiten Wohneinheit nunmehr für die zweite und dritte Wohneinheit weitgehend entfallen. Die Nutzungsänderung kann nunmehr eine wesentliche bauliche Änderung, auch den Ausbau von Nebengebäuden, zur Folge haben. Die Bindung an den Bedarf der Eigentümer der Hofstelle wurde aufgegeben. Der Aufsatz kritisiert die Wirkung dieser reduzierten Genehmigungsvoraussetzungen. Er stellt fest, daß das Ziel Entlastung des Wohnungsmarkts nicht erreicht wird, vielmehr die Zersiedelung des Außenbereichs, vor allem durch die Entstehung von Zweitwohnungen, gefördert wird. (wb)

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Schlagwörter

Außenbereich, Landwirtschaftlicher Betrieb, Landwirtschaftsgebäude, Wohnungsbau, Wohnfläche, Baugenehmigung, Genehmigungsrichtlinie, Wirkungsanalyse, Wohnungsbauerleichterungsgesetz, Gesetzesinhalt, Zersiedlung, Wohnungszahl, Zuordnung, Zulässigkeit, Recht, Bundesbaugesetz

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Bayerische Verwaltungsblätter, München 121(1990), Nr.21, S.650-651

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Außenbereich, Landwirtschaftlicher Betrieb, Landwirtschaftsgebäude, Wohnungsbau, Wohnfläche, Baugenehmigung, Genehmigungsrichtlinie, Wirkungsanalyse, Wohnungsbauerleichterungsgesetz, Gesetzesinhalt, Zersiedlung, Wohnungszahl, Zuordnung, Zulässigkeit, Recht, Bundesbaugesetz

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