Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse: Verfassungsrechtlicher Hintergrund, allgemeine Grundlagen.
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DE
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Baden-Baden
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0943-383X
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1139314-2
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ZLB: R 687 ZB 7025
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RE
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Abstract
Wie unangefochten im politischen Betrieb dieser Tage das Ziel der "Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse" ist, zeigt die Einrichtung der gleichnamigen Regierungskommission. Mittlerweile nehmen sich selbst früher eher kritische Stimmen dieser Problemstellung an. Die Diskussion um den verfassungsrechtlichen Hintergrund der "Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse" wird indes nicht ganz so eindeutig geführt und entbehrt auch nicht einer gewissen Schärfe. Noch immer ist umstritten, ob es überhaupt eine verfassungsrechtliche Grundlage gibt, worin eine solche zu finden sein könnte und wie eine solche anzuwenden wäre. So wurde in der Vergangenheit in der Literatur im Gleichwertigkeitsgebot schon ein WVerfassungsgebot", ein "Verfassungsgrundsatz", ein "Verfassungsauftrag" oder eine "Staatszielbestimmung" erblickt. Pragmatisch könnte man sagen, dass es schlimmer wäre, eine verfassungsrechtliche Verpflichtung zu übersehen, als versehentlich von einer verfassungsrechtlichen Verpflichtung auszugehen. Die Frage nach der verfassungsrechtlichen Grundlage ist jedoch keine rein rhetorische Frage, schließlich entscheidet sich hiermit auch, ob und in welchem Maße inhaltliche Bindungen der Normanwender hinsichtlich des Gleichwertigkeitsgebots begründet sind. Daher soll der folgende Beitrag den verfassungsrechtlichen Hintergrund und die allgemeinen Rechtsgrundlagen des Gleichwertigkeitsgebots beleuchten.
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Zeitschrift für Umweltrecht : ZUR ; das Forum für Umwelt- und Planungsrecht
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2
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