Politik auf dem Rücken der Kommunen. Mitteilung der Europäischen Kommission zur Daseinsvorsorge.
Winkler & Stenzel
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Winkler & Stenzel
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DE
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Burgwedel
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1437-417X
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ZLB: 4-Zs 643
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
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Abstract
In der Mitteilung der Europäischen Kommission vom 20. November 2007 nimmt die Kommission zur langjährigen Debatte zur Anwendung der Binnenmarktvorschriften der Europäischen Union (EU) auf die Dienstleistungen der Daseinsvorsorge Stellung. Zu den relevanten Binnenmarktvorschriften gehören vor allem das Beihilfe- und Vergaberecht. In dem Beitrag wird die Position des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) vertreten und ausgeführt, dass die Mitteilung zu den Dienstleistungen von allgemeinem Interesse aus kommunaler Sicht kritisch zu beurteilen ist. Die Europäische Kommission missachtet den im Vertrag von Lissabon festgelegten Willen der Mitgliedstaaten der EU, wonach den Kommunen neben dem Subsidiaritätsprinzip erstmals eindeutig die kommunale Gestaltungsfreiheit im Bereich der Daseinsvorsorge in der europäischen Rechtsordnung zugesichert wird. Zudem bringt die Mitteilung nicht die von den Kommunen immer wieder geforderte Rechtssicherheit hinsichtlich des wettbewerbsrechtlichen Rahmens. Die Mitteilung enthält keine Abgrenzungskriterien, ob eine Leistung der Daseinsvorsorge von wirtschaftlicher Natur ist oder als nichtwirtschaftlich anzusehen ist. Damit dauert der Zustand der Rechtsunsicherheit bei der Erbringung von Dienstleitungen der Daseinsvorsorge an. difu
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Stadt und Gemeinde interaktiv
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Nr. 3
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S. 55-57