Beurkundungen im Kindschaftsrecht. 6., überab. Aufl.
Bundesanzeiger
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2005
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Bundesanzeiger
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DE
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Köln
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RE
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Abstract
Beurkundungen im Kindschaftsrecht haben eine herausragende praktische Bedeutung. So wird die überwiegende Zahl der Vaterschaften standesamtlich beurkundet. Auch beim Kindesunterhalt ist die freiwillige Verpflichtungserklärung und nicht die gerichtliche Festsetzung die Regel. Ebenfalls häufig sind Beurkundungen im Sorgerecht. Daneben gibt es noch weitere typische Fälle der Beurkundungen im Kindschaftsrecht, die durch den Notar, das Amtsgericht, das Standesamt, das Konsulat oder das Jugendamt vorgenommen werden. Inhalt : - Beurkundungen im Jugendamt: Verfahren, Gegenstand, Organisation und Praxis, Rechtsmittel und konkurrierende Zuständigkeiten - Einzelne Fälle der Beurkundung - Beurkundungen anderer Stellen: Notare, Standesämter, Gerichte, Konsuln - Gesetzestexte (Auszüge relevanter Gesetze, z.B. aus SGB VIII, PersonenstandsG) - Rechtsprechung. difu
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252 S. inkl. CD-ROM