Was wird der Verkehrslärm-Schutz die Gemeinden kosten?

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IRB: Z 956
SEBI: Zs 446-6

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Zusammenfassung

Als finanzielle Folge des Verkehrslärmschutzgesetzes werden die Gemeinden als Baulastträger der überwiegend durch bebaute Gebiete führenden kommunalen Straßen und Schienenverkehrswege einen jährlichen Mehrbetrag von mindestens 800 Mio. DM für Schallschutzmaßnahmen aufbringen müssen. Die Autoren erläutern Möglichkeiten, wie diese Mehrbelastung ausgeglichen werden kann. Aufgeführt wird u.a. die Aufstockung der allgemeinen kommunalen Steuereinnahmen, die Erhöhung des kommunalen Einkommensteueranteils auf 14,5 % und die Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes in Verbindung mit gezielten Hilfen des Bundes. za

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Schlagwörter

Staat/Verwaltung, Gemeinde, Verkehrslärm, Lärmschutz, Kosten, Finanzausgleich, Steuereinnahme, Einkommensteuer, Mischfinanzierung

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Der bayerische Bürgermeister, München 32(1979)Nr.2, S.16-18

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Staat/Verwaltung, Gemeinde, Verkehrslärm, Lärmschutz, Kosten, Finanzausgleich, Steuereinnahme, Einkommensteuer, Mischfinanzierung

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