Die gemeinen Schafweiden in Baden und Württemberg.
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1988
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ZZ
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SEBI: 89/6082
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Zusammenfassung
Als Bestandteil altbadischen und altwürttembergischen Rechts sind die gemeinen Schafweiden, so wie sie seit dem 19.Jahrhundert in diesen Landesteilen gesetzlich geregelt sind, selbst bei den Grundbesitzern und den Gemeinden, die über ihre Einrichtung zu entscheiden haben, fast völlig unbekannt.Die Gründe dafür ergeben sich aus mehreren Umfragen bei den Gemeinden zum Bestand an gemeinen Schafweiden.Mit einem neuen Schafweidegesetz, dessen Entwurf vom Verfasser vorgestellt wird, würden die Schafweiderechte eine weitere Anpassung an landwirtschaftliche Erfordernisse erfahren; jedoch - so die Vermutung des Autors - könnten vielleicht erst zwingende wirtschaftliche Gründe den Gesetzgeber zum Handeln bewegen.Dieser Fall könnte eintreten, wenn entweder die Schafzucht oder der Ackerbau eindeutig gefördert und geschützt werden muß. kmr/difu
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Freiburg: (1988), V, 279 S., Abb.; Lit.(jur.Diss.; Freiburg 1988)