Feldwegebeiträge - hier - Aufwandsverteilung, Beitrag, Feldweg, Feldwegenetz, Gemeindeanteil, Grundflächenmaßstab, öffentliche Einrichtung, Vorteil. Urteil HessVGH - 5 UE 327/90 - vom 27.10.1994.
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DE
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ISSN
0171-9610
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IRB: Z 1032
ZLB: Zs 2216-4
ZLB: Zs 2216-4
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Zusammenfassung
Auch in Hessen können gemeindeeigene Wege im Feldgemarkungsbereich "öffentliche Einrichtungen" darstellen, für deren Ausbau nach den Vorschriften des Hessischen Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit einschlägigem Satzungsrecht der Gemeinden im Grundsatz Beiträge von denjenigen Grundeigentümern erhoben werden können, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser öffentlichen Einrichtung nicht nur vorübergehende Vorteile biete.
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
Hessische Städte- und Gemeindezeitung
Ausgabe
Nr.5
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Seiten
S.204-206