Feldwegebeiträge - hier - Aufwandsverteilung, Beitrag, Feldweg, Feldwegenetz, Gemeindeanteil, Grundflächenmaßstab, öffentliche Einrichtung, Vorteil. Urteil HessVGH - 5 UE 327/90 - vom 27.10.1994.

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DE

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0171-9610

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IRB: Z 1032
ZLB: Zs 2216-4

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Zusammenfassung

Auch in Hessen können gemeindeeigene Wege im Feldgemarkungsbereich "öffentliche Einrichtungen" darstellen, für deren Ausbau nach den Vorschriften des Hessischen Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit einschlägigem Satzungsrecht der Gemeinden im Grundsatz Beiträge von denjenigen Grundeigentümern erhoben werden können, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser öffentlichen Einrichtung nicht nur vorübergehende Vorteile biete.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Hessische Städte- und Gemeindezeitung

Ausgabe

Nr.5

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Seiten

S.204-206

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