Die Kompetenzverteilung beim Verwaltungsvollzug des Europäischen Gemeinschaftsrechts in Deutschland.
Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot
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DE
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Berlin
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ZLB: 99/1033
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DI
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Abstract
Die Fragestellung, wie die Verwaltungskompetenzen beim Vollzug des EG-Rechts zwischen Bund und Ländern verteilt sind, hat wegen der zunehmenden Beanspruchung der Mitgliedstaaten durch den Gemeinschaftsrechtsvollzug erhebliche Bedeutung. Die Kompetenzverteilung wird durch das Gemeinschaftsrecht in mehrfacher Weise beeinflußt. Die Feststellung der grundgesetzlichen Zulässigkeit der Übertragung von Hoheitsrechten, insbesondere im Bereich der Exekutive, einschließlich ihrer Grenzen steht am Anfang der Untersuchung, die jene Verzahnung auf dem Gebiet des Verwaltungsvollzugs zu erfassen sucht. Auf dieser Grundlage wird das Verhältnis der EU zu den Mitgliedstaaten untersucht. Die verfassungsrechtliche Ermächtigung zu Hoheitsrechtsübertragungen und das Maß ihrer Ausschöpfung entscheiden nicht nur quantitativ über den Anteil der Residualkompetenzen Deutschlands als Mitgliedstaat, die es im Bundesstaat weiter zu verteilen gilt. Zugleich bestimmen die verfassungsrechtlichen Grundlagen in Verbindung mit den dadurch ermöglichten vertraglichen Ermächtigungen, welche Stellung den Mitgliedstaaten beim Vollzug des Gemeinschaftsrechts zufällt. Die daraus resultierende Systematik des Verwaltungsvollzugs von Gemeinschaftsrecht gibt den nationalen Kompetenzverteilungsregelungen verschiedene Vollzugsformen vor, die sie kompetentiell zu lösen haben. Damit gelangt die Vollzugsproblematik in den mitgliedstaatsinternen Bereich. Um eine gemeinschaftsrechtsverträgliche Lösung der Kompetenzverteilung sicherzustellen, wird geklärt, welche Vorgaben das Gemeinschaftsrecht enthält und ob diese im Hinblick auf die bundesstaatliche Verfaßtheit Deutschlands, unabhängig von der grundgesetzlichen Verteilung der Verwaltungskompetenzen, genügt. Auf der Grundlage des Ergebnisses wird untersucht, wie die Verwaltungskompetenzen bei sachgerechter Auslegung der grundgesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der unterschiedlichen Vollzugsformen von Gemeinschaftsrecht verteilt sind. goj/difu
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304 S.
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Schriften zum Europäischen Recht; 50