Luftverunreinigung durch Asbeststäube.

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IRB: Z 916
BBR: Z 148
SEBI: Zs 491-4

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Zusammenfassung

Luftverunreinigung durch Asbest entsteht vorwiegend durch produktspezifische Emissionen, also beim Herstellen und durch Zuschneiden, Bearbeiten, Abrieb, Verschleiß, Verwittern, Renovieren, Abbruch, Transport oder Beseitigen asbesthaltiger Produkte. Asbestfeinstaub kann durch Luftbewegungen großräumig transportiert werden. In der Atmosphäre, besonders von Städten, aber auch von Reinluftgebieten, ist Asbest praktisch überall nachweisbar. Belastungsschwerpunkte sind die Baustellen, darunter auch der Heimwerkerbereich. Die krebserzeugende Wirkung von Asbest ist bewiesen. Ein sogenannter Schwellenwert für Asbest, also eine Faserkonzentration in der Atmosphäre, unterhalb der die Möglichkeiten einer Krebserkrankung für jeden ausgeschlossen werden kann, ist nicht bekannt. Maßnahmen zur Beseitigung der mit Asbest verbundenen Gesundheitsgefahren sind, dem Vorsorgeprinzip entsprechend, notwendig. -z-

Beschreibung

Schlagwörter

Umweltpflege, Baustoff, Emission, Asbest, Staub, Umweltbelastung, Gesundheitsrisiko, Feinstaub

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Forum Städte-Hygiene, 33(1982)Nr.1, S.22-28, Abb., Tab., Lit.

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Umweltpflege, Baustoff, Emission, Asbest, Staub, Umweltbelastung, Gesundheitsrisiko, Feinstaub

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