Sozialgesetzbuch X für die Praxis der Sozialhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe. Kurzkommentierung. 4. erw. u. erg.Aufl., Rechtsstand 1.1.1992.

Dt. Gemeindeverl.
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Köln

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ZLB: 92/4482

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Abstract

Der Gesetzeskommentar des Zehnten Buchs der Sozialgesetzgebung (SGB X) beschränkt sich bewußt auf die Bestimmungen, die sehr wichtige und umfangreiche Auswirkungen auf die Sozialhilfe und die Kinder- und Jugendhilfe haben. Mit dem 1981 in Kraft getretenen ersten Kapitel - Verwaltungsverfahren wurde das in zahlreichen Einzelgesetzen unübersichtlich geregelte sozialrechtliche Verwaltungsverfahren erstmals in kodifizierter Form zusammengefaßt. Mit dem Zweiten Kapitel wurde der Schutz der Sozialdaten gegenüber den bisherigen Bestimmungen verstärkt und im einzelnen differenzierter gestaltet und ist in der Zwischenzeit fortentwickelt worden. Mit dem Dritten Kapitel - die Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten - wurde das Gesetzgebungsverfahren zum SGB X abgeschlossen. Der Kommentar folgt dem Aufbau des Gesetzes und gibt fundierte Erläuterungen mit Hinweisen auf die umfangreiche Rechtsprechung und Literatur. goj/difu

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XV, 269 S.

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