Landschaftsplanung und Bauleitplanung. Erste Erfahrungen.
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ZZ
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BBR: Z 264
IRB: Z 36
SEBI: Zs 360-4
IRB: Z 36
SEBI: Zs 360-4
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Zusammenfassung
Frage ist, ob unter den gegebenen Bedingungen eine landschaftsökologisch abgestimmte Bauleitplanung moölich ist. Die Landschaftsplanung ist als eigenständiges Instrumentarium noch zu wenig entwickelt und zu wenig rechtlich abgesichert, um generell als Grundlage für die Bauleitplanung zu dienen. Die Träger öffentlicher Belange, die bei Landschaftsplanung und Flächennutzungsplanung beteiligt werden müssen, sind häufig selbst Verursacher von Landschaftsschäden. Länderabgestimmte Rechts- und Verwaltungsvorschriften für eine einheitlich gestaltete und rechtlich wirksame Landschaftsplanung sind notwendig. cs
Beschreibung
Schlagwörter
Stadtplanung/Städtebau, Bauleitplanung, Flächennutzungsplanung, Ökologie, Landschaftsplanung, Planungsorganisation, Planungsgrundlage, Planungsverfahren, Naturschutz, Naturschutzrecht, Planungsrecht, Verwaltungsvorschrift
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Bauwelt 68(1977)Nr.36(Stadtbauwelt Nr.55), S.1203. 197-1206.200
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Stadtplanung/Städtebau, Bauleitplanung, Flächennutzungsplanung, Ökologie, Landschaftsplanung, Planungsorganisation, Planungsgrundlage, Planungsverfahren, Naturschutz, Naturschutzrecht, Planungsrecht, Verwaltungsvorschrift