Setzt eine Mieterhöhung gemäß § 3 MHG die Zustimmung des Mieters zur Durchführung der Wertverbesserungsmaßnahmen voraus?

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IRB: Z 1039
SEBI: Zs 818-4

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Abstract

Die Gleichstellung zwischen Mietanhebung im preisgebundenen und freifinanzierten Mietbereich lässt erkennen, dass eine Zustimmung des Mieters zur Durchführung der Wertverbesserung an der Mietwohnung vom Gesetzgeber nicht gewollt war. Nur aus dieser Sicht lässt sich verstehen, dass der Mieter, der die Verbesserung geduldet hat, sich nicht - ohne dem Vorwurf des venire contra factum probium ausgesetzt zu sein - gegenüber dem Mieterhöhungsverlangen darauf berufen kann, dazu eigentlich nicht verpflichtet zu sein. Dem Mieter ist somit nicht nur der Einwand abgeschnitten, er habe nicht dulden müssen, sondern auch der, er sei mit der Veränderung des Leistungsgegenstandes nicht einverstanden gewesen. rh

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Wohnungswesen, Wohnungsmodernisierung, Mietrecht, Miete, Miethöhe, Mieterhöhung, Wohnwert, Wohnwertverbesserung, Miethöhengesetz, Paragraph 3

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Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 32(1979)Nr.7, S.193-196, Lit.

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Wohnungswesen, Wohnungsmodernisierung, Mietrecht, Miete, Miethöhe, Mieterhöhung, Wohnwert, Wohnwertverbesserung, Miethöhengesetz, Paragraph 3

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