Das bayerische Wohnungsaufsichtsgesetz.
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1974
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IRB: Z 877
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Zusammenfassung
Am 1.8.1974 trat das neue Wohnungsaufsichtsgesetz in Kraft. Die bewegte Vorgeschichte, der sachliche Gehalt der erhobenen Einwendungen, endlich Ziel u. Inhalt des Gesetzes werden dargelegt. Den Abschluß des Aufsatzes bilden grundsätzliche Überlegungen zu Möglichkeiten und Grenzen gemeindlicher Wohnungsaufsicht.
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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 64 (1974), 9, S. 456-459