Moderation von Nutzungskonflikten. Eine Aufgabe für die ökologisch orientierte Regionalplanung.

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DE

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Köln

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0034-0111

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BBR: Z 700
ZLB: Zs 237-4
IRB: Z 1003
IFL: I 378

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Abstract

Die räumliche Ordnung der Planungsregion durch die Hierarchisierung von Siedlungen (Zentrale Orte) und Flächennutzungen (Vorranggebiete) ist eine wesentliche Aufgabe der Regionalplanung. Das Instrument der Vorranggebiete läuft dabei auf eine räumliche Trennung konkurrierender Nutzungen hinaus. Nutzungskonflikte können dadurch zwar vermieden, die Ursachen vieler Umweltprobleme jedoch nicht gelöst werden. Demgegenüber strebt der integrierte Ansatz der nachhaltigen Regionalentwicklung die Überlagerung verschiedener Nutzungen (Mehrfachnutzung) an. Die Austragung dabei auftretender Konflikte schafft die Voraussetzung für eine ökologische Selbststeuerung, bei der Verursachung und Wirkung in der Region rückgekoppelt werden. Eine Aufgabe der Regionalplanung könnte es zukünftig sein, regional bedeutsame Nutzungskonflikte zu moderieren. Die Initiierung kooperativer Prozesse zwischen verschiedenen Akteuren in der Region (Nutzergruppen, Fachplanungen, Umweltverbände, Kommunen, Investoren) verspricht dabei neue Chancen für konsens-orientierte Problem- und Konfliktlösungen, die die ökologische und soziale Verträglichkeit von Nutzungen und Fachplanungen erhöhen. - (Verf.)

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Raumforschung und Raumordnung

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Nr.5

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S.355-360

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