Überplanung von Infrastruktur am Beispiel energiewirtschaftlicher Streckenplanungen. Zugleich Besprechung von BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2016 - 4 A 3/15, 4A 4/15.
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DE
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Heidelberg
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0172-1631
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ZLB: R 271 ZB 1160
BBR: Z 500
TIB: ZB 3623
BBR: Z 500
TIB: ZB 3623
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Abstract
Das Bundesverwaltungsgericht hat in erster und letzter Instanz die Klagen zweier rheinland-pfälzischer Gemeinden gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau der rheinland-pfälzischen Abschnitte der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung von Kruckel nach Dauersberg abgewiesen. Damit haben mehrere Abschnitte des Vorhabens grünes Licht erhalten, die in bestehenden Trassenräumen verwirklicht werden sollen. Dies erlaubt es, Altleitungen rückzubauen womit die Zahl der Maststandorte insgesamt reduziert werden kann. Dieser Anwendungsfall der Überplanung von Infrastruktur legt zahlreiche Besonderheiten offen. Beim Umgang mit Bestandsanlagen wird vor allem deutlich, dass die vorrangige Konzentration des Ausbaus auf bestehende Trassen und Leitungen ein valides Argument im Planungsverfahren darstellt. Dies kann als ein Anstoß dazu aufgefasst werden, die Netzplanungen grundsätzlicher auf die Nutzung bestehender Trassenräume auszurichten. Nur so kann drohenden Konflikten im Rahmen von Trassierungsentscheidungen früh und voraussehbar begegnet werden, was eine insgesamt schnellere Verwirklichung verspricht.
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Natur und Recht
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Nr. 5
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S. 293-299