Beamtenabgeordnete in Landtagen der Bundesrepublik Deutschland. Eine Untersuchung über das parlamentarische Verhalten von Abgeordneten in den Landtagen von Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz, die in der öffentlichen Verwaltung tätig sind.
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SEBI: 78/1706
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DI
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Abstract
Fast die Hälfte aller Landesparlamentarier sind Beamtenabgeordnete.Die Einführung von Unvereinbarkeiten zwischen Amt und Mandat durch Gesetze hat eine weitere Zunahme von Beamten in den Landtagen nicht abzuschwächen vermocht.Die Untersuchung beleuchtet kritisch die Argumente, die für Inkompatibilitätsgesetze vorgebracht wurden und werden, und mißt diese Argumente - an Hand umfangreichen empirischen Materials - an der Realität des parlamentarischen Verhaltens von Beamtenabgeordneten in den Landtagen von Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz.Der Autor fordert, daß das Landtagsmandat kein ,,Full-time-Job'' sein sollte, damit der Abgeordnete wenigstens in Teilzeitbeschäftigung seinen erlernten bürgerlichen Beruf ausüben könne.Der Volksvertreter dürfe den unmittelbaren Kontakt zur Arbeitswelt nicht völlig verlieren.Auch Beamtenabgeordnete sollten in der öffentlichen Verwaltung tätig bleiben können.Mit diesem Vorschlag will der Autor den substantiellen Auszehrungs- und Entmachtungsprozeß der Länderparlamente stoppen. chb/difu
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Beamter, Abgeordneter, Landtag, Unvereinbarkeit, Inkompatibilität, Partei, Gesetzgebung, Kommunalbediensteter
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Heidelberg: Winter (1977), XV, 318 S., Tab.; Lit.; Reg.(phil.Diss.; Heidelberg 1975)
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Beamter, Abgeordneter, Landtag, Unvereinbarkeit, Inkompatibilität, Partei, Gesetzgebung, Kommunalbediensteter