Gutachten zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmieten im Mannheim 1973.

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SEBI: 75/3577

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GU

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Abstract

Durch PAR.3 des Gesetzes über den Kündigungsschutz für Mietverhältnisse von Wohnraum vom 25.11.71 bekommt der Begriff der ,,ortsüblichen Vergleichsmiete'' eine entscheidende Bedeutung für Mieter, Vermieter, Rechtsprechung und Verwaltung.Das Landgericht Mannheim wandte sich an die Universität und die Stadtverwaltung mit der Bitte, bei der Erarbeitung objektiver Grundlagen zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete für Mannheim mitzuwirken.Im vorliegenden Gutachten wird auf der Grundlage des Datenmaterials einer Vollerhebung, der Gebäude- und Wohnungszählung 1968, und einer Stichproben-Befragung versucht, eine wissenschaftlich fundierte Ermittlung durchzuführen.Dargestellt wird die Veränderung der Mieten zwischen 1968 und 1973 und durch Hochrechnung die qm-Mieten insgesamt sowie für Teilgebiete unter Berücksichtigung der Ortslagen.Weiter werden Auf- und Abschläge berechnet und Relevanz und Zusammenhang einzelner Mietfaktoren ermittelt.In Tabellen sind die hochgerechneten qm-Mietreise für 1973 als Anlage beigefügt; ebenso eine kurzgefaßte Verfahrensbeschreibung.

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Mietpreis, Mietenstatistik, Vergleichsmiete, Kündigungsschutz, Mietwesen, Baurecht, Stadtplanung, Verwaltung, Planung

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Mannheim, (1973) 58 S., 103 Bl., Kt.; Tab.

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Mietpreis, Mietenstatistik, Vergleichsmiete, Kündigungsschutz, Mietwesen, Baurecht, Stadtplanung, Verwaltung, Planung

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