Ländergrenzen überschreitende Regionalverbände. Öffentlichrechtliche Möglichkeiten und Grenzen - Dargestellt am Beispiel des Unterelberaums.
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IRB: Z 1649
SEBI: Zs 3293-4
SEBI: Zs 3293-4
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RE
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Zusammenfassung
Ballungsräume und eine landschaftliche Einheit bildende Naturräume werden in der Bundesrepublik nicht selten durch Bundesländergrenzen zerschnitten. Dieser Umstand steht einer geordneten Entwicklung solcher Räume entgegen. Unterhalb der Schwelle der Länderneugliederung erscheinen für die Lösung dieses Problems Ländergrenzen überschreitende Regionalverbände (höhere Kommunalverbände) mit Planungs-, Entscheidungs- und Vollzugskompetenzen besonders geeignet. Derartige Regionalverbände sind unter der Voraussetzung unbedenklich, daß (1) in der Zuständigkeit der Bundesländer Aufgaben von erheblichen Gewicht verbleien, (2) für die Bundesländer ein Kündigungsrecht bei der Einrrichtung des Verbandes geregelt wird und (3) der Verband aufgrund Staatsvertrag zwischen den Bundesländern gebildet wird. (-z-)
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Bundesland, Kooperation, Koordination, Naturraum, Ballungsraum, Regionalverband, Grenzüberschreitend, Rechtsproblem, Rechtssituation, Raumordnung, Regionalplanung
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Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 7(1988), Nr.4, S.297-303, Lit.
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Bundesland, Kooperation, Koordination, Naturraum, Ballungsraum, Regionalverband, Grenzüberschreitend, Rechtsproblem, Rechtssituation, Raumordnung, Regionalplanung