Zentrale Planung im ländlichen Raum. Zur Frage übergreifender Befugnisse der Flurbereinigungsbehörden und ihrer Koordination mit anderen Fachplanungen. Zugleich ein Beitrag zur historischen Entwicklung des Rechts der Planfeststellung.

Brinkschulte, Hubert
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1981

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SEBI: 82/1619

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Der Verfasser betrachtet die planungsrechtlichen Bestimmungen unter dem Blickwinkel einer allgemeinen planungsrechtlichen Systematik. Beginnend mit der historischen Entwicklung der Flurbereinigung beschreibt er den Flurbereinigungsplan im Flurbereinigungsgesetz 1953 und das Flurbereinigungsgesetz 1976 in seinem planungsrechtlichen Regelungsgehalt. Die übergreifenden Befugnisse der Flurbereinigungsbehörde finden ihre Erörterung für die Bereiche der wasserrechtlichen Maßnahmen, des Wegebaus, der Bauleitplanung und nicht zuletzt des Landschaftsschutzes. Auch nach der Neufassung des Flurbereinigungsgesetzes 1976 kommt der Flurbereinigung in Zukunft der Auftrag zu, zwischen unterschiedlichen Fachplanungsbehörden, die im ländlichen Raum tätig werden müssen, zu vermitteln und eine Koordinierung der unterschiedlichen Planungen herbeiführen zu helfen. Die übergreifenden Befugnisse der Flurbereinigung wurden durch die Neufassung des Gesetzes ausdrücklich bestätigt. ks/difu

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Bonn:(1981), XLIII, 305 S., Lit.(jur.Diss.; Bonn 1981)

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