Raumplanung und Fachplanung.
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Datum
1983
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SEBI: Zs 2355
BBR: Z 232
IRB: Z 1495
BBR: Z 232
IRB: Z 1495
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Zusammenfassung
Die anfängliche Planungseuphorie ist längst verflogen; Planern und ihren Planungen wird mit zunehmendem Misstrauen begegnet. Vor allem sind Planer mit der Situation konfrontiert, dass sich kurzfristig wirksame Entscheidungen als durchsetzungsfähiger erweisen, Raumplanung aber gerade langfristig angelegt ist. Planern muss empfohlen werden, dass sie selbst wieder Anstöße geben und sich auf wenige, doch wichtige Aufgaben konzentrieren. Ferner muss auf die Durchsetzungsfähigkeit von Plänen bei der Planerarbeitung geachtet werden. Es sollten auch vor allem Grundzüge in die Pläne aufgenommen werden, um so die Plan- und Rechtssicherheit der Planungen zu vergrößern. Gerade für die Landesplanung gilt, dass ihr infolge einer "engen Regelungsdichte" droht, das "wichtige Ziel eines überörtlichen und zusammenfassenden Gesamtkonzeptes" aus den Augen zu verlieren. Die Regionalplanung wird zunehmend zum "Kampffeld der Landesplanung in einem besonderen Maß und Ausmaß", weil auf dieser Ebene gesamtstaatlich orientierte Interessen des Landes mit denjenigen der Kommunen kollidieren. Vor diesem Hintergrund gilt es, die Regionalplanung zu stärken, indem ihr größere Ermessensspielräume konzediert und die wichtigen Fachplanungen einbezogen werden. Ferner muss sie stärker parlamentarisch verankert werden. Er/BfLR
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Mitteilungen der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung, München 26(1982)Nr.2, S.259-293, Lit., Kt.