Die administrative Bewältigung der Abfallbeseitigung.
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1973
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SEBI: 73/4130
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Zusammenfassung
Bis zum Jahr 1968 fehlten noch für zwei Drittel der Bevölkerunq der Bundesrepublik ordnungsgemäße Anlagen zur Beseitigung der Abfallstoffe. Um diesen Mißstand aufzuheben, setzten die einzelnen Länder Abfallqesetze in Kraft. Bund und Länder hielten jedoch eine bundeseinheitliche und umfassende Regelung der Abfallbeseitigung für notwendig. Inzwischen besitzt der Bund über eine Änderung des Grundgesetzes die Vollkompetenz für die Abfallbeseitigung im Rahmen des Artikels 74 GG. So konnte der Bundestag dann ein Abfallbeseitigungsgesetz erlassen. Die Untersuchung geht den Mißständen und ihren Ursachen im Abfallbeseitigungswesen nach und würdigt die Lösungsmodelle der Gesetzgeber kritisch.
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Göttingen, (1973) 185 S., Lit.