Bauplanungsrecht - Abstand zwischen Friedhof und Wohngebiet. § 1 Abs.1 BBauG. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 1.3.1983 - Az. 10 C 13/82.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1984
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241
SEBI: Zs 2241
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Die Einhaltung eines Mindestabstandes zwischen einem Wohngebiet und einem Friedhof ist aus hygienischen und psychohygienischen Gründen bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes grundsätzlich nicht geboten. Dies ist, wie das Gesundheitsamt dargelegt hat, aus gesundheitspolizeilich-hygienischen Gründen auch nicht erforderlich. -y-
item.page.description
Schlagwörter
Recht , Bebauungsplanung , Bebauungsplan , Wohngebiet , Friedhof , Abstand , Rechtsprechung , OVG-Urteil
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Baurecht 14(1983)Nr.4, S.340-341, Lit.
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
Stichwörter
Recht , Bebauungsplanung , Bebauungsplan , Wohngebiet , Friedhof , Abstand , Rechtsprechung , OVG-Urteil