Bauplanungsrecht - Abstand zwischen Friedhof und Wohngebiet. § 1 Abs.1 BBauG. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 1.3.1983 - Az. 10 C 13/82.
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ger
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IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241
SEBI: Zs 2241
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Zeitschriftenaufsatz
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
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Zusammenfassung
Die Einhaltung eines Mindestabstandes zwischen einem Wohngebiet und einem Friedhof ist aus hygienischen und psychohygienischen Gründen bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes grundsätzlich nicht geboten. Dies ist, wie das Gesundheitsamt dargelegt hat, aus gesundheitspolizeilich-hygienischen Gründen auch nicht erforderlich. -y-
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Baurecht 14(1983)Nr.4, S.340-341, Lit.