Beteiligung der Landesparlamente beim Zustandekommen von Staatsverträgen und Verwaltungsabkommen der Bundesländer.

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SEBI: 78/5928

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Abstract

Von der Befugnis der Bundesländer, untereinander oder mit dem Bund Verträge zu schließen, wird in zunehmendem Maße Gebrauch gemacht. Die Vereinbarungen erstrecken sich auf die räumliche Verteilung von Verwaltungsaufgaben, die Schaffung von gemeinsamen Verwaltungseinrichtungen oder im Verhältnis zum Bund auf die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben, oder auf finanzielle Regelungen. In der Praxis haben die Landesparlamente keinen bestimmenden Einfluß auf die Gestaltung dieser Verträge. Die Studie stellt im Wege einer verfassungsrechtlichen, verfassungsgeschichtlichen und der bundes- und landesrechtlichen Analyse fest, daß eine präventive Beteiligung der Landesparlamente beim Abschluß innerbundesstaatlicher Vereinbarungen aus verfassungsrechtlichen wie verfassungspolitischen Gründen geboten und zulässig ist. Sie definiert und unterscheidet die Begriffe Staatsverträge und Verwaltungsabkommen und stellt die jeweiligen Kriterien und Gegenstände dafür auf. Sie entwickelt auf der Grundlage der Ergebnisse einen Lösungsvorschlag zur Ausgestaltung und Realisierung eines Verfahrens, das den Länderparlamenten die Einflußnahme ermöglicht. hw/difu

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Staatsvertrag, Verwaltungsabkommen, Landesparlament, Verfassungsrecht, Kommunale Vertretungskörperschaft, Verwaltungsrecht

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Mainz: (1978), IXL, 205 S., Lit.(jur.Diss.; Mainz 1978)

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Staatsvertrag, Verwaltungsabkommen, Landesparlament, Verfassungsrecht, Kommunale Vertretungskörperschaft, Verwaltungsrecht

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