Die besondere Gerichtsentscheidung. Zur nachbarschützenden Wirkung des § 34 BBauG, OVG Saarlouis und VGH Kassel, NJW 1977. S.2092 ff.

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SEBI: Zs 242-4
BBR: Z 477
IRB: Z 1142

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Zusammenfassung

§ 34 BBauG n.F. regelt, dass Neuvorhaben sich in die Eigenart der Umgebung einzufügen haben. Ob damit nachbarschützende Wirkung verbunden ist, ist in 2 neueren Entscheidungen unterschiedlich beantwortet worden. Der VHG Kassel verneint dies, da sich nicht oder nicht immer ein bestimmtes, der Einteilung der BauNVO entsprechendes und fest umrissenes Plangebiet feststellen lasse. Das OVG Saarlouis kommt zum entgegengesetzten Ergebnis: Soweit § 34 die Art der baulichen Nutzung regele, sei er nunmehr als unmittelbar nachbarschützend anzusehen. Die Abgrenzung des zu berücksichtigenden Gebiets sei ein praktisches Problem, das zudem mit der Verneinung des Nachbarschutzes auch nicht aus der Welt geschafft sei. bm

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Recht, Bundesbaugesetz, Innenbereich, Paragraph 34, Nachbarschutz, Nachbarrecht, Gebietsabgrenzung, Abgrenzung, Nutzung, Bauliche Nutzung, Rechtsprechung

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Verwaltungsrundschau 25(1979)Nr.7, S.248-249, Lit.Kommentar.

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Recht, Bundesbaugesetz, Innenbereich, Paragraph 34, Nachbarschutz, Nachbarrecht, Gebietsabgrenzung, Abgrenzung, Nutzung, Bauliche Nutzung, Rechtsprechung

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