Die soziale Wohnraumförderung und Bürgschaft der öffentlichen Hand im Lichte des europäischen Beihilferechts. Was müssen Wohnungsunternehmen wissen, was gilt es zu beachten?

Hammonia
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Hamburg

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ZLB: 4-2008/1741

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Abstract

Die EU-Kommission will staatliche Subventionen stärker reglementieren, kontrollieren und die Beihilfen transparenter machen. Die Kenntnis des EU-Beihilferechts und dessen wirtschaftliche Auswirkungen gewinnen deshalb an Bedeutung. Im Zusammenhang mit verschiedenen Fördertatbeständen, aber auch mit Kommunalbürgschaften ergeben sich verstärkt Fragen zum europäischen Beihilferecht. Im ersten Teil der "Information" werden die Kriterien für das Vorliegen einer verbotenen staatlichen Beihilfe beschrieben. Im Anschluss wird untersucht, wie die soziale Wohnraumförderung in Deutschland nach den Kriterien des europäischen Beihilferechts zu beurteilen ist. Im zweiten Teil wird der Anwendungsbereich der Transparenzrichtlinie dargestellt. Danach sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen der öffentlichen Hand und den Unternehmen herzustellen und zu gewährleisten. Es gibt für diese Regulierung Ausnahmen. Im dritten Teil werden Beihilfen in Form von Bürgschaften näher untersucht. Es wird untersucht, wie die in Deutschland im Wohnungsbau üblichen Bürgschaften der öffentlichen Hand zu beurteilen sind. Die EU-Kommission hat Mitte 2005 einen "Aktionsplan Staatliche Beihilfen" vorgelegt und damit eine umfassende Reform der Beihilferegulierung eingeleitet, die noch bis 2009 dauern wird. Der Aktionsplan zielt u. a. darauf, einen klaren und vorhersehbaren Rechtsrahmen für die europäische Beihilfenpolitik zu garantieren. Die "Information" erläutert den aktuellen Sachstand, der sich aber weiter in Entwicklung befindet. Bei Bedarf wird diese "Information" fortgeschrieben.

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33 S.

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GdW Information; 121