Nachtragsbearbeitungskosten als Direkte Kosten beim VOB/B-Vertrag.
Beck
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Beck
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DE
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München
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1439-6351
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ZLB: R 292 ZB 7099
BBR: Z 558
BBR: Z 558
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RE
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Abstract
Die Nachtragsvergütung für geänderte / zusätzliche Leistungen besteht aus direkten und indirekten Kostenbestandteilen. Im Zusammenhang mit der Nachtragserstellung und Nachtragsleistung fällt (Planungs-, Koordinations-, Dokumentations-, Abrechnungs- und Kalkulations-)Aufwand an, der regelmäßig von dem Bauleitungspersonal des Auftragnehmers erbracht wird. Die Frage, ob der Auftraggeber auch für diesen Aufwand gesonderte Vergütung schuldet, ist umstritten. Der Beitrag soll aufzeigen, dass die Nachtragsbearbeitungskosten als direkte Kostenbestandteile des für die Nachtragsleistung anzusetzenden Einheitspreises zu vergüten sind.
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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht
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Nr. 8
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S. 473-477