Politische Stiftungen - vita activa der Parteienpolitik oder vita contemplativa der politischen Erkenntnis?
Brockmeyer
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Brockmeyer
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DE
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Bochum
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ZLB: 98/3694
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DI
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Abstract
Konrad-Adenauer-, Friedrich-Ebert-, Friedrich-Naumann und Hanns-Seidel-Stiftung stellen eine stetig expandierende Bezugsröße für Mittel aus staatlichen Haushalten dar. Dies verdanken sie dem "Teufelskreis" ihrer Legitimation: einerseits müssen sich die Stiftungen parteifern, also von den Parteien rechtlich und tatsächlich unabhängig zeigen, um in den Genuß öffentlicher Mittel zu kommen, die nicht den besonderen Grenzen und Anforderungen der Parteienfinanzierung unterliegt, zum anderen aber ist der parteipolitischer Bezug die Existenzvoraussetzung der Stiftungen. Die kritische rechtswissenschaftliche Arbeit geht den Fragen nach: Durch welche faktischen Merkmale sind die Stiftungen gekennzeichnet? Welchen rechtlichen Maßstäben unterliegen sie? Bedürfen die politischen Stiftungen nicht letztendlich einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung? Beantwortet werden diese Fragen vor dem Hintergrund der letzten, eine neue Epoche der Parteienfinanzierung einleitenden Änderung des Parteiengesetzes. goj/difu
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XXVI, 199 S.
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Bochumer juristische Studien; 135