Die Rechtsnatur des Denkmalbereichs und seine Berücksichtigung im Bauplanungsrecht.

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Frankfurt/Main

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ZLB: 98/522

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DI

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Abstract

Der Denkmalbereichsschutz ist ein gegenüber dem Baudenkmalschutz eigenständiges Rechtsinstitut. Er hat nicht die Erhaltung der Sachsubstanz einzelner Baudenkmäler zum Ziel, sondern die Bewahrung städtebaulicher Erscheinungsbilder. In Nordrhein-Westfalen ist der Denkmalbereichsschutz als zweistufiges System ausgelegt. Zunächst wird die Denkmalbereichseigenschaft durch den Erlaß der Denkmalbereichssatzung rechtsverbindlich festgestellt, dann wird im denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren über die beantragten Baumaßnahmen entschieden. Die Gemeinde kann den Denkmalbereich entweder in einer eigenen Satzung unter Schutz stellen oder ihn in einem Bebauungsplan festsetzen. Der Denkmalschutz hat zurückzustehen, wenn das Interesse des Eigentümers an der Durchführung von Baumaßnahmen das öffentliche Interesse an der Erhaltung des Erscheinungsbildes überwiegt. Erörtert werden auch die Auswirkungen der Bauleitplanung auf den Denkmalbereichsschutz. lil/difu

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123 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 2059