Rechtliche Ge- und Verbote bei der Öffnung der Wasserversorgungsmärkte.

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Baden-Baden

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1613-0235

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ZLB: Zs 7094

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Abstract

Die Wasserversorgung ist ein Dienst von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse, der aufgrund seiner Eigenschaft als natürliches Monopol unter wirtschaftlichen, gesundheits-, versorgungs- und umweltpolitischen Gesichtspunkten nur in eingeschränktem Umfang den Kräften der freien Marktes überlassen werden kann. Die Form des Wettbewerbs um den Markt (Vergabewettbewerb) ist die einzige Marktorganisationsform, die die gute Erfüllung der besonderen Versorgungsaufgabe dieses Sektors ermöglicht. Damit der Vergabewettbewerb für Wasserversorgungsdienste gut funktionieren kann, sind makellose Vergabeverfahren, eine effektive Kommunalaufsicht und eine starke Einflussnahme der Gemeindeorgane auf die Ausgestaltung der entsprechenden Konzessionsverträge sowie die kritischen Beschlüsse von teilprivatisierten Wasserbetrieben notwendig. Von Vollprivatisierungen kommunaler Wasserbetriebe wird in diesem Auftrag abgeraten.

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KommJur

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Nr. 10

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S. 361-367

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