Selbstverpflichtungen und normersetzende Umweltverträge als Instrumente des Umweltschutzes. Teil A - Juristischer Teil, Teil B - Ökonomischer Teil.

E. Schmidt
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E. Schmidt

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Berlin

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ZLB: 2000/808

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Abstract

Selbstverpflichtungen sind verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt, wenn nicht bestimmte juristische Voraussetzungen erfüllt sind. Sie müssen sich im Rahmen der gesetzlichen Programmierung halten, den Drittschutz beachten, möglichst im Vorsorgebereich angesiedelt sein und kartellrechtlich unbedenklich sein. Verträge schaffen mehr Probleme als sie lösen. In jedem Fall ist verfahrensrechtliche Transparenz erforderlich. Von den in der Arbeit bewerteten und beschriebenen 85 % aller bekannt gewordenen 97 deutschen umweltbezogenen Selbstverpflichtungen waren mindestens rund vier Fünftel erfolgreich - im Sinne der Erreichung der selbst gesteckten Ziele und der Zufriedenheit der Initiatoren mit den Umweltergebnissen. Bei der Berücksichtigung der ermittelten Erfolgs- bzw. Misserfolgsfaktoren gilt es (insbesondere für die "Umweltseite"), eine optimale Verhandlungsposition (vor allem durch ein ausreichendes "Drohpotential") aufzubauen, damit mit Hilfe von Selbstverpflichtungen ein möglichst großer Umweltfortschritt durchgesetzt werden kann. difu

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576 S.

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