Preis- und Preisänderungskontrolle in Energielieferungsverträgen. Preiskontrolle nach §315 BGB und AGB-rechtliche Inhaltskontrolle von Preisanpassungsklauseln in Gas- und Fernwärmelieferungsverträgen mit Verbrauchern.

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Hamburg

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ZLB: R 292/340

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DI

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Abstract

Das Werk untersucht die rechtlichen Grenzen, denen einseitige Preisbestimmungen in Energielieferungsverträgen im Verbraucherbereich unterliegen. In den Fokus rücken zunächst die Gaslieferungsverträge, bei denen zwischen Grundversorgungs- und Sondervertragsverhältnissen zu unterscheiden ist. In Grundversorgungsverhältnissen ist nur eine eingeschränkte rechtliche Kontrolle des Preises möglich. Dem Kunden steht als Gegengewicht zur Marktmacht des Versorgers das Recht auf eine richterliche Billigkeitskontrolle bei einseitigen Preisfestsetzungen zu, was in Wettbewerbsmärkten auf den ersten Blick als Systembruch erscheint. Das praktisch im Ergebnis einfach zu handhabende gesetzliche Preisgestaltungsrecht des Grundversorgers steht im krassen Widerspruch zu den strengen und komplexen AGB-rechtlichen Anforderungen, die der Versorger im Rahmen des Sondervertragsverhältnisses zu beachten hat. Die Preiskontrolle bei Sonderverhältnissen erfolgt auf der Ebene der abstrakten Klauselkontrolle anhand der Maßstäbe der ABG-rechtlichen Transparenz- und Angemessenheitskontrolle. Frage ist, inwieweit Preisanpassungsklauseln diesen Anforderungen, auch unter Berücksichtigung der Vorgaben der europäischen Richtlinie über unfaire Klauseln in Verbraucherverträgen, standhalten können. Nach Auswertung der umfangreichen Rechtsprechung und Literatur zu dieser Frage ist festzustellen, dass nur ganz wenige Gestaltungen rechtskonform umsetzbar sind. Abschließend wird der Frage nachgegangen, welche finanziellen Ausgleichsansprüche der Kunde hat, wenn sich eine Klausel im Nachhinein als unwirksam erweist und welche Fristen für ihre Ausübung bestehen. Im zweiten Schwerpunkt der Untersuchung werden die rechtlichen Anforderungen an Preisanpassungsklauseln in Fernwärmelieferungs­verträgen betrachtet. Insbesondere wird der Frage nachgegangen, ob die rechtlichen Wertungen aus dem Gasbereich auch auf Fernwärme­lieferungs­verträge übertragen werden können, obwohl die Marktstrukturen sich erheblich unterscheiden. Soweit das Verbot der einseitigen Gewinnspannen­vergrößerung betroffen ist, gilt dies in abgeschwächter Form auch bei der Fernwärme. Erhebliche Unterschiede ergeben sich allerdings aus der rechtlichen Besonderheit, dass eine Preisänderungs­klausel auch die Besonderheiten des Wärmemarktes berücksichtigen muss.

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XXXI, 333 S.

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Schriften zum Energierecht; 4