Marktwirkungen "digitalisierter Mobilität" und damit verbundene Herausforderungen ihrer Regulierung.
E. Schmidt
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E. Schmidt
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DE
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Berlin
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0340-4536
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ZLB: Kws 335 ZB 6808
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Abstract
Hinsichtlich der Akzeptanz sowie der verkehrlichen Möglichkeiten und Auswirkungen gemeinsam genutzter digitaler Bedarfsverkehre - in dem Beitrag insbesondere von taxiähnlichen Angeboten (Einzelbeförderung mit Option auf kostengünstigere Beförderung zusammen mit Dritten), liegen empirische und analytische Erkenntnisse aus den USA vor. In Deutschland regelt das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für den Straßenpersonenverkehr (Straßenbahn, U-Bahn, Bus, Taxi, Mietwagen) die Genehmigungsbedürftigkeit und -fähigkeit der Beförderung von Personen. Nach heutigem Recht sind allein die Unternehmen des Straßenbahn-U-Bahnverkehrs und des Linienverkehrs dazu berechtigt, mehrere voneinander unabhängige Fahrgäste mit ihrem Fahrzeug zu befördern. Unternehmen des Taxi- und Mietwagenverkehrs ist dieses Sammeln von Fahrgästen hingegen verboten. Auf Basis der in Paragraph 2 Absatz 7 geregelten "Experimentierklausel" ist allerdings eine auf maximal vier Jahre befristete Genehmigung solcher Verkehre möglich. Wie im Wirtschaftsleben üblich, werden die Geschäftsmodelle der Anbieter digital organisierter Mobilität (Transportation Network Companies - TNCs) von Gewinnerzielungsinteressen geleitet. Je nach Provenienz der Anbieter stellen sich die Perspektiven und die sich daraus anbietenden Zielstellungen graduell unterschiedlich dar. Empirische Studien zu Nutzern, Nutzungsmustern, Auswirkungen auf das Mobilitätsverhalten oder auf das Taxi- und Mietwagengewerbe, die Rückschlüsse auf den verkehrlichen Nutzen oder die Umweltwirkungen der TNC erlauben würden, sind noch rar und die Komplexität der durch die digitalen Plattformen aufgeworfenen Regulierungsherausforderungen hat den verkehrspolitischen Diskurs erst in Ansätzen erreicht.
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Journal
Verkehr und Technik
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Nr. 5
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S. 164-172