Anmerkungen zum sparkassentypischen Regionalprinzip.

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SEBI: Zs 313-4
BBR: Z 517
IRB: Z 891

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Zusammenfassung

Die flexible Handhabung des sparkassentypischen Regionalprinzips in der Bundesrepublik gewährleistet, dass Folgewirkungen kommunaler Gebietsveränderungen besser gelöst werden können, als dies mit einer straffen Handhabung der Fall wäre. Gegen eine den Wettbewerb beschränkende strikte Handhabung des Regionalprinzips steht auch die Entwicklung des Sparkassenwesens im Rahmen der EG, das nach Inkrafttreten der EG-Richtlinie zur Niederlassungsfreiheit der Kreditinstitute zum Jahresende 1979 in zunehmendem Maße Flexibilität verlangen wird. hb

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Schlagwörter

Wirtschaft, Sparkasse, Regionalprinzip, Zweigstelle, Gebietsreform

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Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen, Frankfurt/Main 32(1979)Nr.16, S.796, 798, 800

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Wirtschaft, Sparkasse, Regionalprinzip, Zweigstelle, Gebietsreform

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