Verwertbarkeit rechtswidrig erhobener Daten im Polizeirecht.

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DE

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Aachen

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ZLB: 2001/2973

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DI

Zusammenfassung

Die Arbeit geht der Frage nach, ob und wann die Verwertbarkeit rechtswidrig erhobener Daten im präventiven Polizeirecht zulässig ist. Die Ausführungen orientieren sich am Regelungsmodell des baden-württembergischen Polizeigesetzes. Einführend wird ein kurzer Abriss der historischen Entwicklung der polizeilichen Datenverarbeitung gegeben. Gegenwärtige Regelungen des Polizeigesetzes bezogen auf die u.a. rechtswidrigen polizeilichen Datenerhebungen werden ebenfalls dargestellt und anhand einiger Beispielfälle verdeutlicht. Bei der Untersuchung der verfassungsrechtlichen Relevanz der Erhebung und Verwertung insbesondere rechtswidrig erhobener Daten, werden hier besonders die durch eine solche Verwertung gefährdeten Grundrechte des Betroffenen betrachtet. Die Bedeutung des Europarechts, insbesondere die europäische polizeiliche Datenverarbeitung wird in einem weiteren Kapitel erörtert, da die Datenverarbeitung in diesem Bereich in Zukunft immer mehr an Bedeutung gewinnen wird. Schließlich wird auch der besonderen Gruppe der Form- und Verfahrensfehler bei der Datenerhebung und ihrer Bedeutung für die Verwertbarkeitsfrage Beachtung geschenkt. kirs/difu

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XII, 252 S.

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