Zwangspfand in der freien Marktwirtschaft. Systemänderung oder ökologische Notwendigkeit?

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1986

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ZZ

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SEBI: Zs 2361-4
IRB: Z 758
BBR: Z 12a

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Zusammenfassung

Zwar stellt des Verbot für Einwegverpackungen, wie es in Dänemark für Bier und kohlensäurehaltige Getränke seit 5 Jahren gilt, aus EG-Sicht ein unzulässiges Handelshemmnis dar, aber bislang zeichnet sich keine Gegenmaßnahme hierzu ab, denn alle Länder der Gemeinschaft sind bemüht, im Interesse der Allgemeinheit das Abfallaufkommen gering zu halten. Finnland erhebt eine einmalige Steuer auf Getränkeverpackungen, die nach Material und Fassungsvermögen gestaffelt bei Glasflaschen ungefähr 1,50 DM je Liter Inhalt ausmacht. Bei Einwegflaschen wird dies teuer, bei durchschnittlich 42 Umläufen von Mehrwegflaschen wirkt sich die Verpackungsteuer hingegen kaum aus. In der BRD nähert sich z.Z. der Anteil der Mehrwegverpackungen der kritischen Grenze, unterhalb derer die Tendenz, verstärkt Einwegflaschen einzusetzen, noch gefördert wird. Mit der Pfandflasche steigen die Personalkosten im Getränkehandel, mit abnehmender Dichte der Getränkehersteller und Abfüller steigt der Transportkostenaufwand, und mit abnehmender Dichte der Verkaufstellen sinkt auch der Anreiz, Pfandflaschen zu kaufen, weil die Gelegenheit sinkt, sie wieder abzugeben. Der Autor weist darauf hin, wie wichtig es ist, rechtzeitig zugunsten des Mehrwegsystems einzugreifen, falls man dieses umweltpolitisch tatsächlich fördern will. (Mo)

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Umwelt.VDI, Düsseldorf (1986), Nr.1, S.91-92, Abb.

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