Der Finanzausgleich als Grundlage kommunaler Selbstverwaltung.
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IRB: Z 1014
SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121
SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121
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Zusammenfassung
Kommunale Finanzautonomie hat eine unterschiedliche Finanzausstattung jeder Gemeinde zur Folge. Andererseits gewaehrleistet die Teilhabe der Gemeinden am Finanzverbund eines Bundeslandes, dass die Finanzkraft aller Gemeinden einander angeglichen wird. Der Zielkonflikt zwischen autonomer Verschiedenheit und solidargemeinschaftlicher Annaeherung bestimmt das Thema des kommunalen finanzrechtlichen Gleichheitssatzes. Der Finanzausgleich hat eine finanzielle Mindestausstattung und eine aehnliche Leistungsfaehigkeit aller Gemeinden sicherzustellen, darf jedoch autonom zu verantwortende Unterschiede in Bedarf und Finanzkraft nicht einebnen. bm
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Staat/Verwaltung, Finanzen, Finanzausgleich, Maßstab, Angleichungspflicht, Selbstverwaltung, Finanzbedarf, Finanzkraft
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Deutsches Verwaltungsblatt 95(1980)Nr.17/18, S.711-719, Lit.
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Staat/Verwaltung, Finanzen, Finanzausgleich, Maßstab, Angleichungspflicht, Selbstverwaltung, Finanzbedarf, Finanzkraft