Städtebaurecht und Planungssystem in Südkorea. Systematische Analyse aus Sicht des deutschen Rechts.

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Berlin

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ZLB: R 291/902

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DI
RE
EDOC

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Abstract

Die Arbeit analysiert das Städtebaurecht und das auf dessen Grundlage aufgebaute Planungssystem anhand von koreanischen Rechtsvorschriften aus Sicht des deutschen Rechts. Das koreanische Städtebaurecht hat eine relativ kurze Entwicklungsgeschichte. Es entstand während der japanischen Kolonialzeit (1910 - 1945) unter dem mittelbaren Einfluss des deutschen Verwaltungsrechts. Es wurde auf der Basis des kontinental-europäischen Rechtssystems als ein wichtiges Rechtsgebiet des besonderen Verwaltungsrechts entwickelt. Heutzutage ist das koreanische Städtebaurecht mit einer Fülle von (Sonder-) Gesetzen und provisorischen Instrumentarien ausgestattet und es macht das gesamte Planungssystem unüberschaubar und kompliziert. Diese Tendenz wurde seit den 1960er Jahren durch die wachstumsorientierte Politik intensiviert. Bis heute gab es mehrere Reformversuche, die zersplitterte Städtebaugesetzgebung zu vereinfachen und diese Systematisierungsarbeit ist noch im Gange. Vor diesem Hintergrund besteht das Bedürfnis, das koreanische Städtebaurecht und das Planungssystem in seiner Gesamtheit zu beschreiben und zu bewerten.

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XX, 337 S.

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