Gesetzliche Schranke für Zweitwohnungsteuer. Entwurf enthält auch Vorkehrungen gegen einen "Wildwuchs" neuer Ortsabgaben.

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Der bayerische Ministerrat billigte einen vom Innenministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes. Der Entwurf schließt die Erhebung einer kommunalen Zweitwohnungsteuer aus. Außerdem enthält der Gesetzentwurf Vorkehrungen gegen einen "Wildwuchs" beim Erfinden sonstiger neuer örtlicher Verbrauchs- und Aufwandsteuern. Nach Auffassung der Staatsregierung stehen einer kommunalen Zweitwohnungsteuer rechtliche und steuerpolitische Bedenken entgegen. Die Zweitwohnungsteuer könnte aus Gründen der Steuergerechtigkeit nicht auf Ortsfremde beschränkt werden, sondern müßte auch Einheimische erfassen. Betroffen wären außerdem z.B. Wohnungen, die für Berufs- und Ausbildungszwecke benötigt werden. Erfaßt würden auch Wochenendpendler, Schüler, Studenten und Berufstätige. Dagegen wären reine Kapitalanleger, die Wohnungen nur zur Gewinnerzielung erwerben, von der Zweitwohnungssteuer nicht betroffen. (hb)

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Gesetzentwurf, Kommunalabgabe, Zweitwohnungsteuer, Vereinfachung, Steuersystem, Recht, Kommunalrecht

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Bayerische Staatszeitung.Bayerischer Staatsanzeiger (1989), Nr.18/19, S.7

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Gesetzentwurf, Kommunalabgabe, Zweitwohnungsteuer, Vereinfachung, Steuersystem, Recht, Kommunalrecht

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