Das rechtliche Gehör im deutschen und französichen Verwaltungsverfahren.
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1970
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SEBI: 71/3385
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Zusammenfassung
Die Studie untersucht im Wege der Rechtsvergleichung den Geltungsgrund, den Geltungsbereich, den Inhalt und die Folgen einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im Verwaltungsverfahren des französischen und des deutschen Rechts.Die Verfahrensregel, die bei bestimmten Verfahren die Anhörung des Betroffenen vor der Entscheidung der Behörde vorsieht, ist im deutschen und französischen Rechtsgebiet aus der Rechtsprechung hervorgegangen.Sie bindet die deutsche wie die französische Verwaltung gleichermaßen.Wesentliche Unterschiede ergeben sich aber in der Frage des Geltungsbereichs.Während im deutschen Recht bei Verletzung dieser Verfahrensregel eine Heilung möglich ist, führt sie im französischen Recht in der Regel zur Aufhebung des Verwaltungsaktes.Als wichtiger Bestandteil des Verwaltungsverfahrens ist das Gebot des rechtlichen Gehörs insbesondere wegen seiner rechtlichen Ableitung einer rückläufigen Entwicklung kaum zugänglich. hw/difu
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Saarbrücken: (1970), XVII, 118 S., Lit.