Rechtsgutachten zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Analyse problematischer Kinderschutzfälle - erstellt vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) im Auftrag des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH).

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DE

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Köln

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AGFJ: 14/F2374

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GU

Zusammenfassung

Das Rechtsgutachten wurde vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJUF) im Auftrag des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) erstellt. Es soll Klarheit bezüglich der Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Analyse von Fällen schaffen und somit einen Beitrag zur Qualitätsentwicklung im Kinderschutz leisten. Neben der Klärung einer Vielzahl unterschiedlicher juristischer Fragen weist das Gutachten auch auf gesetzgeberischen Handlungsbedarf hin. Im Laufe bzw. im Vorfeld zu den in Deutschland bisher wenigen systematischen Untersuchungen von Fällen - wie z.B. des Falles Anna , in Auftrag gegeben durch die Stadt Königswinter bei Prof. Dr. Christian Schrapper, Uni Koblenz-Landau, und dem dialogisch-systemische Fall-Labor, das Prof. Dr. Reinhart Wolff vom Kronberger Kreis für Dialogische Qualitätsentwicklung e.V. in Schwerin zur Analyse des Falles Lea-Sophie durchgeführt hat - wurde deutlich, dass es einige juristische Unklarheiten gibt, die dringend der Klärung bedürfen, um die Voraussetzung für die Analyse weiterer Fälle zu verbessern. Neben einigen datenschutzrechtlichen Fragestellungen, die sich v.a. aus der interdisziplinären und dialogischen Konzeption des Fall-Labors von Prof. Wolff ableiten, stand in beiden Fällen auch die Frage der Verwendung der Ergebnisse in einem potenziellen strafrechtlichen Verfahren im Raum.

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45 S.

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Beiträge zur Qualitätsentwicklung im Kinderschutz; 3